AKTENZEIHEN: INOK/57-876/98-04
KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502
Wir mochten Sie informieren, dass das Buro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit uber zwei Jahren nicht beansprucht wurde.
Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht betragt momentan 4.540.225.10 EURO
Das ursprungliche Preisgeld bertug 2.906.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Buros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.
Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsforderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie uber dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen.
Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemab des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft f?r eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Buro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation f?r das Beanspruchen dieses Gelds.
Wir mochten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft uberprufen und bestatigen wird ob ihre Identitat uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
TEL.: 0034 612 475 770. DR.HUGO SANCHEZ.
ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 14-11-2016 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu h?ren, wahrend wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern.
Mit freundlichen Gruessen
VIDAL AND PAMELA
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF